- zurückweisen
- 1.a) abweisen, eine Abfuhr erteilen, einen Korb geben, fortschicken, wegschicken;(ugs.): abblitzen lassen, abwimmeln, den Laufpass geben, die kalte Schulter zeigen.b) ablehnen, abschlagen, ausschlagen, sich dagegen aussprechen, dagegen stimmen, Einspruch erheben, missbilligen, Nein sagen, nicht akzeptieren/durchgehen lassen, nicht genehmigen/gewähren, nicht stattgeben, opponieren, Protest einlegen, protestieren, widersagen, sich widersetzen, zurückgehen lassen;(geh.): versagen, verschmähen;(schweiz., sonst geh.): aufbegehren;(ugs.): sich querlegen, sich querstellen;(derb): scheißen auf;(schweiz., sonst bildungsspr. veraltend): refüsieren;(veraltend): verpönen;(Amtsspr.): abschlägig bescheiden.2. abstreiten, bestreiten, dementieren, für unwahr/unzutreffend erklären, [ver]leugnen, verneinen, von sich weisen;(geh.): sich verwahren;(bildungsspr.): sich distanzieren, negieren;(ugs.): wegleugnen;(Papierdt.): in Abrede stellen.* * *zurückweisen:1.
⇨ ablehnen(1u.2)–2. ⇨ abweisen(1)–3. ⇨ abwehren(1,a)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.