Grundeigentum
1Grundeigentum — (Grundbesitz). Da die Bearbeitung des Grund und Bodens viele Menschen beschäftigt und einen großen Teil des Volkseinkommens liefert, so ist der wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Zustand eines Volkes in hohem Grade von der… …
2Grundeigentum — Grundeigentum,das:⇨Grundbesitz Grundeigentum→Grundbesitz …
3Grundeigentum — Grundeigentum, die in Privatbesitz übergegangenen einzelnen Teile des Grund und Bodens eines Staatsgebietes, über welches der Staatsgewalt das im Namen des Volks gewährleistete Recht der Gesetzgebung, Überwachung, Expropriation, Ordnung und… …
4Grundeigentum — ↑Realitäten …
5Grundeigentum — unbewegliches Eigentum; Immobilie; Liegenschaft; Haus und Grundstück * * * Grụnd|ei|gen|tum 〈n.; s; unz.〉 Eigentum von Grundstücken (u. Gebäuden); Sy Grundbesitz * * * Grụnd|ei|gen|tum, das: ↑ …
6Grundeigentum — Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 1.1 Deutschland 1.2 Schweiz 1.3 Österreich 2 Wert …
7Grundeigentum — Grụnd·ei·gen·tum das ≈ Grundbesitz || hierzu Grụnd·ei·gen·tü·mer der …
8Grundeigentum — Grụnd|ei|gen|tum …
9Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung — Basisdaten Titel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung Kurztitel: Schutzbereichgesetz Abkürzung: SchBerG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik De …
10Immobilie — Grundeigentum; unbewegliches Eigentum; Liegenschaft; Haus und Grundstück * * * Im|mo|bi|lie [ɪmo bi:li̯ə], die; , n: unbeweglicher Besitz (z. B. Haus, Grundstück, Gebäude): eine Immobilie erwerben; mit Immobilien handeln; sein Geld in Immobilien… …