Erledigung

  • 1Erledigung — ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage, den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes. Siehe auch: Erledigungserklärung …

    Deutsch Wikipedia

  • 2Erledigung — Umsetzung; Vollziehung; Abarbeitung; Abwicklung; Abhaltung; Ausführung; Transaktion; Tätigung; Erfüllung; Durchführung; Vollzug; Ab …

    Universal-Lexikon

  • 3Erledigung — 1. a) Abfertigung, Abwicklung, Aufarbeitung, Ausführung, Bewältigung, Durchführung, Erfüllung, Verrichtung, Verwirklichung, Vollziehung, Vollzug; (bildungsspr.): Realisierung; (Papierdt.): Bewerkstelligung; (Kaufmannsspr., Papierdt.): Tätigung.… …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 4Erledigung der Hauptsache — Erledigung der Hauptsache,   Prozessrecht: Ist während eines Prozesses die einmal zulässige und begründete Klage der Sache nach gegenstandslos geworden, etwa weil der Beklagte die geforderte Leistung erbracht hat oder der angefochtene… …

    Universal-Lexikon

  • 5Erledigung der Hauptsache — Erledigung des im Zivilprozess geltend gemachten Anspruchs nach ⇡ Klageerhebung (z.B. durch Zahlung des Beklagten). Nach E.d.H. entscheidet das Gericht i.d.R. über die Kosten durch ⇡ Beschluss, und zwar nach dem bisherigen Sach und Streitstand… …

    Lexikon der Economics

  • 6Erledigung — Er|le|di|gung …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 7Verwaltung — (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 8Reklamationsdienst — (service des réclamations; ufficio dei reclamo), die gesamte Tätigkeit, die die Feststellung und Ordnung von Anständen aus der Güter , Gepäck und Personenbeförderung erfordert; derartige Anstände betreffen: 1. Abgänge und Überschüsse,… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 9Fortsetzungsfestellungsklage — Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, dem Finanzgericht oder Sozialgericht, mit der die Feststellung der …

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  • 10Fortsetzungsfeststellungsklage — Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, dem Finanzgericht oder Sozialgericht, mit der die Feststellung der …

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