Inkorporation
1Inkorporation — (lat. incorporatio) bedeutet Einverleibung und hat mehrere Bedeutungen: für die medizinische Bedeutung, siehe Inkorporation (Medizin) für die esoterische Bedeutung, siehe Inkorporation (Esoterik) für die linguistische Bedeutung, siehe… …
2Inkorporation — (neulat., »Einverleibung«), in der Pharmazie Vermischung weicher oder flüssiger Substanzen mit trocknen oder festen zu einer pflaster , pillen oder pastenartigen Masse. – In der Theologie soviel wie Menschwerdung (s. d.). – Im Rechtswesen die… …
3Inkorporation — (lat.), Einverleibung; die Menschwerdung Christi …
4Inkorporation — Inkorporation,die:⇨Einverleibung …
5Inkorporation — Aufnahme eines Stoffes; Einverleibung * * * In|kor|po|ra|ti|on 〈f. 20〉 1. Einverleibung 2. Aufnahme in eine Gemeinschaft 3. Eingemeindung 4. 〈Med.〉 Einführung (eines Stoffes) in den Körper [<lat. incorporatio „Verkörperung“] * * *… …
6Inkorporation (Linguistik) — Inkorporation oder Nominalinkorporation bezeichnet in der Sprachwissenschaft eine spezielle Wortbildungsart, bei der ein Nomen mit einem Verb kombiniert wird, wobei das Nomen seine syntaktische Selbstständigkeit verliert. Inkorporation ist oft,… …
7Inkorporation (linguistisch) — Inkorporation oder Nominalinkorporation bezeichnet in der Sprachwissenschaft eine spezielle Wortbildungsart, bei der ein Nomen mit einem Verb kombiniert wird, wobei das Nomen seine syntaktische Selbstständigkeit verliert. Inkorporation ist oft,… …
8Inkorporation (Kirche) — Inkorporation (Einverleibung, Eingliederung) steht im rechtlichen Sinne für die Eingliederung eines Rechtsverbandes in einen anderen. Im Kirchenrecht wird damit die Eingliederung beziehungsweise Zuweisung einer kirchlichen Pfründe, meist einer… …
9Inkorporation (Medizin) — Inkorporation bedeutet Einverleibung. Im medizinischen Sinne ist Inkorporation die Aufnahme von Stoffen, im Besonderen von giftigen oder radioaktiven Stoffen, in allen Phasene (Staub, Flüssigkeit, Aerosol, Gas) in den Körper. Dies kann durch die… …
10Inkorporation (Recht) — Inkorporation im Gegensatz zur Fusion Inkorporation (Incorporatio, „Einverleibung, Eingliederung“) steht im rechtlichen Sinne für die Eingliederung eines Rechtsverbandes in einen anderen. im völkerrechtlichen Sinne für die An beziehungsweise… …