Darlehensgeber

  • 101Gläubiger — Kreditgeber; Geldgeber; Kreditor (fachsprachlich); Darlehensgeber; gläubiger Mensch * * * 1Gläu|bi|ger [ glɔy̮bɪgɐ], der; s, : Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat: der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern… …

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  • 102Kreditor — Kreditgeber; Gläubiger; Geldgeber; Darlehensgeber * * * Kre|di|tor 〈m. 23〉 Kreditgeber, Gläubiger; Ggs Debitor [<ital. creditore „Gläubiger“; → Kredit] * * * Kre|di|tor [österr.: kre di:… , … dɪ…], der; s, …oren [ital. creditor …

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  • 103Kofinanzierung — Ko|fi|nan|zie|rung, die (Wirtsch.): gemeinsame Finanzierung, Beteiligung an einer Finanzierung. * * * Ko|finanzierung,   gemeinsame Finanzierung von Entwicklungsvorhaben durch mehrere Darlehensgeber (Länder, internationale Organisationen), meist… …

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  • 104Beteiligungsdarlehen — Beteiligungsdarlehen,   Darlehen, für das der Darlehensgeber einen Gewinnanteil an dem Geschäft bekommt, dem das Darlehen dient …

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  • 105Entwicklungspolitik: Grundlagen —   Entwicklungspolitik bezweckt, den Wachstumsprozess in den Entwicklungsländern zu beschleunigen und damit den Lebensstandard dieser Länder zu erhöhen. Entsprechende Maßnahmen werden dabei von den betroffenen Ländern selbst durchgeführt, oder in… …

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  • 106Schuldscheindarlehen — Schuldscheindarlehen,   längerfristiges (Laufzeit in der Regel 2 10 Jahre) Großdarlehen von Kapitalsammelstellen (v. a. Versicherungsgesellschaften und Realkreditinstitute) an Industrieunternehmen und Gebietskörperschaften. Über die… …

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  • 107partiarisches Darlehen — 1. Begriff/Charakterisierung: Langfristiges ⇡ Darlehen an ein Unternehmen, bei dem der Gläubiger an Stelle von Zinsen einen bestimmten Anteil vom Gewinn oder Umsatz erhält. P.D. ähneln der ⇡ stillen Gesellschaft, Gläubiger und Schuldner sind aber …

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  • 108verdecktes Abzahlungsgeschäft — geschäftliches Vorgehen, bei dem – um das Verbraucherschutzrecht des BGB zu umgehen – ⇡ Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (⇡ Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d.h., die Selbstständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft… …

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  • 109Berlin-Darlehen — eine 1991 ausgelaufene Maßnahme zur Förderung von Kapitalanlagen in Berlin: Nach dem Berlinförderungsgesetz (§§ 16,17) konnte, wer Darlehensgeber eines B. D. war, im Jahr der Darlehensvergabe einen bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme von… …

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  • 110Damnum — Darlehensabgeld. 1. Begriff: Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens oder einer Forderung (Rückzahlungsbetrag) und dem tatsächlich an den Darlehensnehmer gezahlten Betrag (Verfügungsbetrag oder Nominalbetrag), bei Wechseln: In… …

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