konfiszieren

konfiszieren
abnehmen, beschlagnahmen, einziehen, entziehen, pfänden, requirieren, sichern, sicherstellen, wegnehmen;
(ugs.): kassieren;
(Amtsspr.): entwidmen;
(Rechtsspr.): sequestrieren.
* * *
konfiszieren:beschlagnahmen
konfiszieren→beschlagnahmen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Konfiszieren — (lat.), gerichtlich für den Fiskus einziehen, in Beschlag nehmen (s. Einziehung); konfisziert auch soviel wie von verdächtigem Aussehen, spitzbübisch (z. B. ein konfisziertes Gesicht) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • konfiszieren — Vsw beschlagnahmen erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. confiscāre, einer Präfixableitung zu l. fiscus kaiserliche Schatzkammer .    Ebenso nndl. confisqueren, ne. confiscate, nfrz. confisquer, nschw. konfiskera, nnorw. konfiskere.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • konfiszieren — V. (Aufbaustufe) bestimmte Vermögensanteile von Amts wegen beschlagnahmen Synonyme: einziehen, entziehen, sichern, sicherstellen, kassieren (ugs.) Beispiel: Die gestohlenen Bilder wurden von der Polizei konfisziert …   Extremes Deutsch

  • Konfiszieren — Konfiskation (lat. confiscatio) bezeichnet die Enteignung und Beschlagnahme von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat ohne Entschädigung. In Unrechtsstaaten und in revolutionären Situationen erfolgt die Konfiskation oft ohne jede… …   Deutsch Wikipedia

  • konfiszieren — sichern; sicherstellen; requirieren; beschlagnahmen; einziehen * * * kon|fis|zie|ren 〈V. tr.; hat〉 beschlagnahmen, einziehen (Vermögen, Waffen, Zeitungsausgaben) [<lat. confiscare „mit Beschlag belegen“; zu fiscus „Staatskasse“] * * * …   Universal-Lexikon

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren 〈V.〉 beschlagnahmen, einziehen; ein Vermögen, Waffen konfiszieren [Etym.: <lat. confiscare »mit Beschlag belegen«; zu fiscus »Staatskasse«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • konfiszieren — Konfiskation, konfiszieren ↑ Fiskus …   Das Herkunftswörterbuch

  • konfiszieren — kon·fis·zie·ren; konfiszierte, hat konfisziert; geschr; [Vt] <ein Beamter o.Ä.> konfisziert etwas ein Beamter o.Ä. nimmt jemandem etwas (meist aufgrund von staatlichen Vorschriften) weg, beschlagnahmt etwas: Unrechtmäßig importierte Waren… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren <aus lat. confiscare »in der Kasse aufbewahren, beschlagnahmen«> etwas [von Staats wegen, gerichtlich] einziehen, beschlagnahmen …   Das große Fremdwörterbuch

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren (beschlagnahmen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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