juristisch

juristisch
de jure, formal[rechtlich], gesetzlich, gesetzmäßig, justiziell, nach dem Gesetz/Recht, rechtlich, rechtmäßig, rechtswissenschaftlich;
(österr., sonst veraltend): juridisch.
* * *
juristisch:rechtlich(1)
juristischrechtlich,gesetzlich,dejure,nachdemRecht/Gesetz,rechtswissenschaftlich;österr.:juridisch

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • juristisch — juristisch …   Deutsch Wörterbuch

  • Juristisch — Jurístisch, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • juristisch — Adj. (Mittelstufe) die Rechtswissenschaft betreffend Beispiel: Sie studiert an einer juristischer Fakultät. Kollokation: etw. juristisch regeln …   Extremes Deutsch

  • juristisch — rechtlich; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur. * * * ju|ris|tisch [ju rɪstɪʃ] <Adj.>: das Recht, die Wissenschaft vom Recht betreffend: eine juristische Abhandlung lesen; dafür müssen juristische Argumente gefunden …   Universal-Lexikon

  • juristisch — ju·rịs·tisch Adj; nur attr od adv; 1 zur Rechtswissenschaft oder zu den entsprechenden Berufen gehörend <eine Fakultät, eine Laufbahn, ein Gutachten> 2 genau den Methoden der Rechtswissenschaft entsprechend <juristisch denken,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • juristisch — ju|rịs|tisch 〈Adj.〉 1. die Rechtswissenschaft betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe; juristische Fakultät 2. rechtlich, rechtswissenschaftlich 3. vom gesetzl. Standpunkt aus; juristisch einwandfrei 4. juristische Person… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • juristisch — Jurist »Rechtskundiger (mit akademischer Ausbildung)«: Das Fremdwort wurde bereits in mhd. Zeit (mhd. juriste) aus mlat. iurista entlehnt, das zu lat. ius (iuris) »Recht« gehört. Über weitere Zusammenhänge vgl. ↑ Jura. – Dazu das Adjektiv… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Juristisch — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… …   Deutsch Wikipedia

  • juristisch — ju|ris|tisch <nach lat. iuridicus »die Handhabung des Rechts betreffend«>: a) rechtswissenschaftlich, das Recht betreffend; b) mit den Mitteln des Rechts, der Rechtswissenschaft; c) die Juristen betreffend, zu ihnen gehörend; juristische… …   Das große Fremdwörterbuch

  • juristisch — ju|rịs|tisch ; juristische Person (rechtsfähige Körperschaft; Gegensatz natürliche Person) …   Die deutsche Rechtschreibung

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