anhängig

anhängig
anstehend, in der Entscheidung/Schwebe, noch nicht entschieden/erledigt, schwebend;
(schweiz.): hängig, pendent.
* * *
anhängig:1.schwebend(1)–2.einenProzessa.machen|gegen|:verklagen
anhängigschwebend,unerledigt,offen,inderSchwebe,unentschieden,ausstehend,unabgeschlossen,imRaumstehend;schweiz.:pendent,hängig

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • anhängig — Adj schwebend (von Gerichtssachen) erw. fach. (15. Jh.) Stammwort. Das Wort bedeutet zunächst zusammenhängend mit, einer Person oder Sache anhängend ; dann ist es aber auch Terminus der Gerichtssprache: Ein Verfahren anhängig machen heißt es… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • anhängig — Adj. (Aufbaustufe) in Gerichtsverhandlung befindlich Beispiele: Die Verhandlung ist anhängig. Sie hat gegen ihn einen Prozess wegen sexueller Belästigung anhängig gemacht …   Extremes Deutsch

  • Anhängig — (Rechtsw.), was vor Gericht gebracht, aber noch. nicht entschieden ist; daher Anhängiger Schirm, Schutz, welcher nur auf gewisse Zeit ertheilt wird; Gegensatz: Erbschutz …   Pierer's Universal-Lexikon

  • anhängig — ạn|hän|gig 〈Adj.〉 1. der Prozess ist anhängig schwebt, steht zur Entscheidung 2. eine Klage anhängig machen vor Gericht Klage erheben 3. etwas bei Gericht anhängig machen bei Gericht vorbringen * * * ạn|hän|gig <Adj.>: in den Wendungen es …   Universal-Lexikon

  • anhängig — ạn·hän·gig Adj; nicht adv, Jur; bei einem Gericht eingeleitet <ein Verfahren, eine Klage>: gegen jemanden einen Prozess wegen Steuerhinterziehung anhängig machen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • anhängig — ạn|hän|gig (Rechtssprache beim Gericht zur Entscheidung liegend); eine Klage anhängig machen (Klage erheben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Anhängig machen — (eine Sache bei Gericht), den Akt vornehmen, der die Rechtshängigkeit (s. d.) begründet …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • etwas anhängig machen — auf die Tagesordnung bringen …   Universal-Lexikon

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

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