Indiz — Indiz … Deutsch Wörterbuch
Indīz — (lat. indicium, Indizie, Anzeige, Inzicht), eine Tatsache, deren Vorhandensein und deren Gewißheit auf das Vorhandensein und auf die Wahrheit einer andern zu beweisenden Tatsache schließen lassen; insbes. im Strafprozeß eine Tatsache, die eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Indiz — Indīz (Indizĭum, lat.), Indizienbeweis, s. Anzeige … Kleines Konversations-Lexikon
Indiz — Sn erw. fach. (19. Jh.) Entlehnung. In der Rechtssprache entlehnt aus l. indicium Anzeichen, Anzeige . Dieses zu l. indīcere anzeigen (Index). Ebenso nndl. indicium, nfrz. indice, nschw. indicium, nnorw. indisium. lateinisch l … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Indiz — »Hinweis, Anzeichen; Umstand, dessen Vorhandensein mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Sachverhalt schließen lässt (Rechtsw.)«: Das Fremdwort wurde im 19. Jh. aus lat. indicium »Anzeige; Anzeichen; Beweis« eingedeutscht. Dies gehört zu lat.… … Das Herkunftswörterbuch
Indiz — Unter einem Indiz (von lat.: indicare = anzeigen) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein… … Deutsch Wikipedia
Indiz — Anhaltspunkt; Hinweis; Verdachtsgrund; Indizienbeweis * * * In|diz [ɪn di:ts̮], das; es, ien (bes. Rechtsspr.): Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt: das Urteil stützt… … Universal-Lexikon
Indiz — das Indiz, ien (Mittelstufe) Tatsache, die mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt schließen lässt Beispiel: Die Anklage beruht nur auf Indizien. das Indiz, ien (Aufbaustufe) geh.: Zeichen von etw., was in Zukunft kommen wird… … Extremes Deutsch
Indiz — In·diz [ɪn diːts] das; es, In·di·zi·en [ diːtsi̯ən]; 1 meist Pl, Jur; etwas, das darauf hindeutet, dass jemand ein Verbrechen begangen hat <die Indizien sprechen gegen jemanden; jemanden aufgrund von Indizien verhaften, verurteilen> || K :… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Indiz — In|diz 〈n.; Gen.: es, Pl.: di|zi|en〉 oV 1. Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt 2. Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt [Etym.: <lat. indicium »Anzeichen, Beweis«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch