Aberkennen — Aberkennen, rechtlich entscheiden, daß Jemand etwas zu verlangen nicht berechtigt, od. daß eine Urkunde ohne Beweiskraft sei … Pierer's Universal-Lexikon
aberkennen — ↑abjudizieren … Das große Fremdwörterbuch
aberkennen — absprechen * * * ab|er|ken|nen [ ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt <tr.; hat: durch einen [Gerichts]beschluss absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen. Syn.: ↑ entziehen, ↑ sperren, ↑ verweigern, ↑ wegnehmen. * * *… … Universal-Lexikon
aberkennen — ạb|er·ken·nen; erkannte ab / aberkannte, hat aberkannt; [Vt] (jemandem) etwas aberkennen durch einen Beschluss etwas für ungültig erklären ↔ zuerkennen <jemandem ein Recht, eine Auszeichnung aberkennen>: Ihm wurde der Titel des… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
aberkennen — erkennen: Als Präfixbildung zu dem unter ↑ kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung ↑ Urkunde aus. In der… … Das Herkunftswörterbuch
aberkennen — averkenne … Kölsch Dialekt Lexikon
aberkennen — ạb|er|ken|nen ; ich erkenne ab, selten ich aberkenne; ich erkannte ab, selten ich aberkannte … Die deutsche Rechtschreibung
absprechen — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; aberkennen * * * ab|spre|chen [ apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat: 1. sich über etwas einigen und ge … Universal-Lexikon
ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… … Universal-Lexikon
abjudizieren — ab|ju|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 absprechen, aberkennen [<lat. abiudicare „richterlich aberkennen“] * * * ab|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. abiudicare] (Rechtsspr.): [gerichtlich] aberkennen, ↑absprechen (1 a) … Universal-Lexikon