Genehm — Genêhm, adj. et adv. von dem Zeitworte nehmen. 1. * Eigentlich, was man gern nimmt; in welcher jetzt veralteten Bedeutung dieses Wort ehedem im Oberdeutschen von dem Gelde gebraucht wurde. Genehmes Geld, welches gäng und gebe ist. 2. Figürlich.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
genehm — Adj. (Aufbaustufe) von jmdm. sehr erwünscht Synonyme: angenehm, gefällig, gewünscht, lieb, recht, willkommen Beispiele: Ist es Ihnen genehm, dass ich rauche? Eine solche Entscheidung war ihm nicht genehm … Extremes Deutsch
genehm — genehm: Das seit mhd. Zeit bezeugte Wort (mhd. genæ̅me) gehört als Verbaladjektiv zu dem unter ↑ nehmen behandelten Verb und bedeutet eigentlich »was zu nehmen ist, was man gern nimmt«. Abl.: genehmigen (18. Jh.; eigentlich »für genehm befinden«) … Das Herkunftswörterbuch
genehm — Adj erw. obs. (9. Jh., Form 12. Jh.), mhd. genæme Stammwort. Adjektiv der Möglichkeit zu nehmen, also eigentlich was genommen werden kann, was man gerne nimmt . Älter ist das einfache ahd. nāmi gleicher Bedeutung. angenehm, nehmen. ✎ Heidermanns… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
genehm — ge|nehm [gə ne:m]: in der Wendung jmdm. genehm sein (geh.): jmdm. willkommen, passend, angenehm sein: die vorgeschlagene Zeit war ihr nicht genehm. * * * ge|nehm 〈Adj.〉 angenehm, willkommen ● genehm sein zusagen, passen; das ist mir sehr, nicht… … Universal-Lexikon
genehm — ge·ne̲hm Adj; nicht adv, geschr; jemandem genehm jemandem willkommen, angenehm … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
genehm — erfreulich ♦ Der Laden is echt genehm … Jugendsprache Lexikon
genehm — ge|nehm (gehoben) … Die deutsche Rechtschreibung
genehmigen — genehm: Das seit mhd. Zeit bezeugte Wort (mhd. genæ̅me) gehört als Verbaladjektiv zu dem unter ↑ nehmen behandelten Verb und bedeutet eigentlich »was zu nehmen ist, was man gern nimmt«. Abl.: genehmigen (18. Jh.; eigentlich »für genehm befinden«) … Das Herkunftswörterbuch
Genehmigung — genehm: Das seit mhd. Zeit bezeugte Wort (mhd. genæ̅me) gehört als Verbaladjektiv zu dem unter ↑ nehmen behandelten Verb und bedeutet eigentlich »was zu nehmen ist, was man gern nimmt«. Abl.: genehmigen (18. Jh.; eigentlich »für genehm befinden«) … Das Herkunftswörterbuch