- gehörig
- 1. angemessen, geboten, gebührend[ermaßen], gebührenderweise, wie es sich gehört;(geh.): angezeigt, geziemend;(veraltend): gebührlich.2.a) ansehnlich, beachtlich, beträchtlich, enorm, erheblich, gewaltig, groß, gründlich, immens, kräftig, mächtig, nicht gering/unbeträchtlich, stattlich, üppig, zünftig;(geh.): erklecklich;(ugs.): anständig, deftig, [ganz] schön, hübsch, ordentlich, ziemlich;(ugs. emotional): kolossal;(südd., österr., schweiz.): gescheit;(veraltend): rechtschaffen, weidlich.* * *gehörig:1.umg:〈inhohemMaße〉normalspr:kräftig·herzhaft·weidlich+nachHerzenslust♦umg:gründlich·ordentlich·tüchtig·anständig·zünftig·schön;deftig(norddt)♦salopp:feste·nachStrichundFaden·der(bzw.dieod.das)sichgewaschenhat–2.
⇨ gebührend(1)–3. ⇨ eigen(1) gehörig1.→angemessen2.ugs.:gründlich,tüchtig,ordentlich,nichtzuknapp,ausreichend,nachStrichundFaden,demAnlassentsprechend,zünftig,feste,kräftig,weidlich,anständig,groß,reichlich,viel,prächtig,ungeheuer,wacker,gewaltig,immens,enorm
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.