gebührend

gebührend
angebracht, angemessen, berechtigt, gebührendermaßen, gebührenderweise, gehörig, gemäß, gemessen, schuldig, wie es sich gehört, zukommend, zustehend;
(geh.): angezeigt, geboten, geziemend;
(veraltend): gebührlich.
* * *
gebührend:1.derNotwendigkeitbzw.denGegebenheitenentsprechend〉angemessen·gehörig·geziemend·schuldig·gemäß·zustehend·zukommend·gebührendermaßen·gebührenderweise·ingebührenderWeise·nachGebühr/Verdienst·wieessichgehört;ziemlich(veraltend);gebührlich(veraltet);auchrichtig(1),gerecht(1)–2.anständig(1)–3.ingebührenderWeise:→1
gebührend
1.→angemessen
2.→anständig

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • gebührend — Adj. (Aufbaustufe) den Verhältnissen entsprechend, angemessen Synonyme: angebracht, gehörig, gemäß, gebührendermaßen, gebührenderweise, angezeigt (geh.), geboten (geh.) Beispiele: Der Botschafter wurde mit gebührenden Ehren empfangen. Er wurde… …   Extremes Deutsch

  • gebührend — reicht; in Maßen; hinlänglich; genug; genügend; ausreichend; hinreichend; auskömmlich; befriedigend; zufriedenstellend; zur Genüge …   Universal-Lexikon

  • gebührend — ge·bü̲h·rend 1 Partizip Präsens; ↑gebühren 2 Adj; nur attr od adv; so, wie es jemand / etwas ↑verdient (3) ≈ nach Gebühr: jemanden / etwas in gebührender Weise würdigen; Ihr neues Kleid wurde gebührend bewundert …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • gebührend feiern — [Redensart] Auch: • keine Kosten scheuen • sich voll einsetzen Bsp.: • Seine Familie hat keine Kosten gescheut, als er seinen Uniabschluss bekam. Sie organisierte eine Fete mit zweihundert Leuten …   Deutsch Wörterbuch

  • gebührend — ge|büh|rend; sie erhielt die gebührende Anerkennung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • gehörig — weidlich; urwüchsig; bodenständig; urig; zünftig; waschecht (umgangssprachlich); rustikal * * * ge|hö|rig [gə hø:rɪç] <Adj.>: 1. so, wie es [jmdm., einer Sache] angemessen ist: der Sache wurde nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt;… …   Universal-Lexikon

  • Gebühren — Gebühren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur als ein unpersönliches Zeitwort, oder doch nur in der dritten Person üblich ist, den Pflichten oder Rechten aller Art, dem Wohlstande, den Umständen gemäß seyn. 1)… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • schuldig — schul|dig [ ʃʊldɪç] <Adj.>: 1. (an etwas) die Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etwas Schuld auf sich geladen habend: der Angeklagte war schuldig; sie fühlte sich schuldig; er erklärte sie für schuldig. Zus.: hauptschuldig, mitschuldig. 2 …   Universal-Lexikon

  • gebührlich — ge|bühr|lich 〈Adj.〉 gebührend * * * ge|bühr|lich <Adj.> [mhd. gebürlich] (veraltend): gebührend. * * * ge|bühr|lich <Adj.> [mhd. gebürlich] (veraltend): gebührend: im knappsten, aber noch en Abstand wartete Frau Bartels (Kronauer,… …   Universal-Lexikon

  • angemessen — am Platz, angebracht, entsprechend, gebührend, gebührendermaßen, gebührenderweise, geeignet, gehörig, gemäß, gemessen, passend, recht, richtig bemessen, schuldig, verhältnismäßig, wie es sich gehört, zukommend, zustehend; (geh.): angezeigt,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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