- erweisen
- 1. bestätigen, sich bewahrheiten, beweisen, nachweisen, rechtfertigen, verraten, zeigen;(schweiz.): weisen;(geh.): erzeigen;(ugs.): sich anlassen.2. antun, entgegenbringen, gewähren, leisten, zukommen lassen;(geh.): bekunden, bezeigen, erzeigen, zuteilwerden lassen;(geh. od. iron.): angedeihen lassen.\sich erweisensich als wahr/richtig/zutreffend herausstellen, sich ausweisen, sich bestätigen, sich bewahrheiten, sich entpuppen, sich herausschälen, sich verraten, sich zeigen;(geh.): sich erzeigen.* * *erweisen:\I.erweisen:1.〈sichjmdm.gegenüberineinerbestimmtenSacheentgegenkommendverhalten〉leisten·entgegenbringen·bezeigen·erzeigen+angedeihenlassen·zuteilwerdenlassen–2.einenGefallen/Dienste.:
⇨ gefällig(5);Hilfe/Unterstützunge.: ⇨ helfen(1);Vertrauene.: ⇨ vertrauen;seineReverenz/dieEhrenbezeigunge.: ⇨ grüßen(1);Achtunge.: ⇨ achten(1) \II.erweisen,sich:⇨ herausstellen(II) erweisen1.zeigen,erzeigen,bezeigen,bekunden,entgegenbringen,leisten,zuteilwerdenlassen2.sicherweisenalssichherausstellen/sichzeigen/sichentpuppen/erscheinen/sichdartun/sichabzeichnenals,zuerkennensein,klarwerden,zutagetreten
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.