1.
a) eine Entscheidung treffen, klären, urteilen;
(salopp): auskochen;
(Amtsspr.): für Recht erkennen;
(Rechtsspr.): ein Urteil fällen, judizieren;
(Rechtsspr. veraltet): dijudizieren;
(Sport): erkennen.
b) beschließen, bestimmen, festlegen, festsetzen, verfügen;
(geh.): gebieten;
(bildungsspr.): dezidieren;
(veraltend): walten;
(oft Amtsspr.): befinden.
2. bestimmen, den Ausschlag geben.
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sich entscheiden
a) aussuchen, auswählen, eine [Aus]wahl/Entscheidung treffen, sich entschließen, nehmen, optieren, sich schlüssig werden, vorziehen, wählen, zu einem Entschluss gelangen/kommen, zu einer Entscheidung gelangen/kommen;
(geh.): auserkiesen, auserwählen, auslesen;
(bildungsspr.): votieren.
b) sich erweisen, sich herausschälen, sich herausstellen, sich klären, sich zeigen;
(geh.): sich erzeigen.
* * *
entscheiden:
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I.entscheiden:
1.〈
Endgültigesfestlegen〉verfügen·eineEntscheidungtreffen/fällen–
2.〈
fürdieeineSeitebestimmendwerden〉denAusschlaggeben·dasZüngleinanderWaagesein–
3.durchLose.:
⇨losen
\
II.entscheiden,sich:〈
einevonverschiedenenMöglichkeitenwählen〉sichdurchringen·wählen·[s]eineWahltreffen+optieren·sichentschließen;
auch⇨entschließen,⇨sich
I
entscheiden