- Einwand
- Aber, Beanstandung, Bedenken, Beschwerde, Einspruch, Einwendung, Einwurf, Gegenargument, Gegenbehauptung, Gegengrund, Gegenmeinung, Gegenstimme, Klage, Kritik, Protest, Reklamation, Vorbehalt, Vorhaltung, Widerrede, Widerspruch, Zweifel;(geh.): Gegenrede, Vorstellung;(veraltend): Ausstellung, Gegenvorstellung;(Rechtsspr.): Einrede;(Rechtsspr. veraltet): Remonstration.* * *Einwand,der:1.〈ÄußerungeineranderenMeinung〉Einwendung·Entgegnung·Gegenbehauptung·Gegenargument·Gegenmeinung·Entgegnung·Ausstellung·Aber;auch
⇨ Einspruch(1), ⇨ Zweifel(1)–2. ⇨ Einspruch(1)–3.einenE.[geltend]machen: ⇨ einwenden EinwandEinspruch,Klage,Beschwerde,Protest,Einwendung,Veto,Reklamation,Einwurf,Beanstandung,Widerspruch,Entgegnung,Widerrede,Anfechtung,Zweifel,Gegenargument,Gegenmeinung,Gegenstimme,HinderungsgrundEinwand:DievielenArten,»aber«zusagen:VokabelnwieBeschwerde,GegenargumentoderGegenmeinungsindneutraleSynonymefürEinwand.DasgiltauchfürAbersowieKritik.AuchwereinenVorbehaltmacht,erhebtdamiteinenEinwand.AlsProtestbezeichnetmanmeistöffentlichvorgeführtenEinwand(»unterProtestdenSaalverlassen«).DieanderenWörterenthaltenunterschiedlicheGradedesWiderspruchsoderdeutenaufverschiedeneZusammenhänge,indeneneinEinwanderhobenwird.ReklamationnenntmanimGeschäftslebendieBeanstandungeinerfehlerhaftenWareoderDienstleistung.BeiBehördenoderinVerwaltungsverfahrenkannmaneineEinwendungmachenodervorbringen.ImjuristischenZusammenhangwerdenKlage,EinspruchundAnfechtungverwendet.LetzterebezeichnetdenEinwand,derzumBeispielgegeneinGerichtsurteilerhobenwird.EinjuristischerFachbegriffistRemonstration,dabeihandeltessichumeineformloseGegenvorstellung,mitdersicheinBetroffeneraneineBehördewendet,umdiesezurÜberprüfungeinerEntscheidungzubewegen.DiestärksteFormdesEinwandsistdasVeto,alsodasVerbot.DiedamitverbundeneTätigkeitnenntmanVetoeinlegen.AucheinHinderungsgrundstehtderVerwirklichungeinesVorhabensentgegen.EineEntgegnungkanneinschriftlicherwiemündlicherEinwandsein;WiderredeundGegenstimmesindmündlicheFormen.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.