einstehen

einstehen
a) Brief und Siegel geben, bürgen, sich einsetzen, eintreten, garantieren, geradestehen, gewährleisten, haften, stehen zu, unterstützen, verantworten, sich verbürgen, verteidigen;
(geh.): sich verwenden;
(bildungsspr.): plädieren, protegieren;
(ugs.): die/seine Hand ins Feuer legen, sich starkmachen.
b) aufkommen, bereinigen, bezahlen, büßen, die Folgen/Konsequenzen tragen, die Verantwortung übernehmen, geradestehen, haften, herhalten, wiedergutmachen, zur Verantwortung gezogen werden;
(ugs.): auf seine [eigene] Kappe nehmen, ausbaden, den Buckel/Kopf hinhalten, die Kastanien aus dem Feuer holen, die Suppe auslöffeln, die Zeche bezahlen/zahlen, in Ordnung bringen;
(salopp): ausbügeln, ausfressen.
* * *
einstehen:e.|für|:1.verantworten(I)–2.eintreten(7,a)–3.bürgen
einstehenfür
1.→bürgen
2.verantworten,dieVerantwortungtragen/übernehmen,geradestehenfür,sichverantwortlichzeichnen,sichverantwortlichfühlen,dieFolgentragen,wettmachen,wiedergutmachen;ugs.:herhaltenmüssen,aufseineKappenehmen,ausbaden,dieSuppe/denBreiauslöffeln,denKopf/Buckelhinhalten,dieZechezahlen/bezahlen,denSündenbockmachen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Einstehen — Einstehen, verb. irreg. neutr. (S. Stehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, hinein stehen, d.i. eintreten, doch nur in einigen Fällen. 1) Ein Amt, einen Dienst antreten, in einigen Gegenden Oberdeutschlandes. Der Amtmann ist noch nicht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • einstehen — V. (Mittelstufe) Gewähr für etw. leisten Synonyme: bürgen, garantieren, sich verbürgen Beispiele: Ich kann nicht dafür einstehen, dass er unschuldig ist. Wir können für sie einstehen …   Extremes Deutsch

  • Einstehen — Einstehen, die Militärpflicht eines Anderen (Einsteller) als Stellvertreter (Einsteher) gegen eine gewisse Summe Geldes übernehmen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einstehen — Einstehen, in der Militärsprache die freiwillige Stellvertretung eines Wehrpflichtigen (des Einstellers) durch einen andern (den Einsteher, Ersatzmann), ist bei den Heeren mit allgemeiner Wehrpflicht nicht zulässig …   Kleines Konversations-Lexikon

  • einstehen — ein|ste|hen [ ai̮nʃte:ən], stand ein, eingestanden <itr.; hat/ist>: a) sich für die Richtigkeit o. Ä. von etwas verbürgen: ich habe/bin dafür eingestanden, dass sie ihre Sache gut macht. Syn.: ↑ bürgen, die Hand ins Feuer legen, ↑ eintreten …   Universal-Lexikon

  • einstehen — ein·ste·hen (ist) [Vi] für jemanden / etwas einstehen für etwas die Verantwortung übernehmen (müssen): Der Minister muss für das Verhalten seiner Beamten einstehen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • einstehen — Einstand, einstehen ↑ stehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • einstehen für etw. — einstehen für etw. [Redensart] Auch: • für etw. einstehen • sich für etw. verantworten Bsp.: • Du wirst dich für das, was du getan hast, verantworten müssen. • Ich kann nicht dafür einstehen, dass er unschuldig ist …   Deutsch Wörterbuch

  • einstehen — ein|ste|hen (bürgen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • einstehen müssen — haften; geradestehen …   Universal-Lexikon

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