Bereicherung

Bereicherung
1.
a) Anreicherung, Auffüllung, Ausbau, Ergänzung, Erweiterung, Verbesserung, Vergrößerung, Vermehrung.
b) (abwertend): Profitmacherei;
(ugs. abwertend): Geldmacherei, Geldschneiderei.
2. Ertrag, Gewinn, Nutzen, Plus, Vorteil, Vorzug;
(bildungsspr.): Positivum.

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Bereicherung — Bereicherung, jede Vermehrung des Vermögens einer Person. In juristischer Beziehung ist von Bedeutung die sogen. ungerechtfertigte B., d. h. die Vermögensvermehrung, die jemand ohne rechtlichen Grund (infolge Irrtums, Zufalls etc.) auf Kosten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherung — Anreicherung; Amtsmissbrauch * * * Be|rei|che|rung 〈f. 20〉 1. das Bereichern 2. (unredl.) Nutzen, Gewinn ● Frau X ist eine echte Bereicherung für unsere Firma * * * Be|rei|che|rung, die; , en <Pl. selten>: 1. a) das Bereichern: die B. der… …   Universal-Lexikon

  • Bereicherung — ⇡ ungerechtfertigte Bereicherung …   Lexikon der Economics

  • Bereicherung — Be|rei|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ungerechtfertigte Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • ungerechtfertigte Bereicherung — ungerechtfertigte Bereicherung,   bürgerliches Recht: das Erlangen eines Vermögensvorteils (gleich welcher Art, z. B. auch die Verringerung einer Schuld), ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage (lateinisch »causa«) besteht. §§ 812 bis 822… …   Universal-Lexikon

  • ungerechtfertigte Bereicherung — I. Begriff:Eine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen zwei Personen, deren Rechtsgrund von Anfang an gefehlt hat oder später weggefallen ist (§§ 812–822 BGB). Beispiele: Irrtümliche Zahlung einer nicht bestehenden Schuld; jede Leistung… …   Lexikon der Economics

  • Anreicherung — Bereicherung * * * Ạn|rei|che|rung 〈f. 20〉 das Anreichern, das Angereichertwerden * * * Ạn|rei|che|rung: 1) die – meist erwünschte – Erhöhung des Anteils eines bestimmten Stoffs in einem Gemisch durch ggf. oftmals wiederholte Trennoperationen, z …   Universal-Lexikon

  • Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht …   Deutsch Wikipedia

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