- Winkeladvokat
- Winkeladvokat,der:
⇨ Rechtsanwalt
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Winkeladvokat — (Winkelkonsulent), s. Rechtskonsulent … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Winkeladvokat — Der Ausdruck Winkeladvokat oder Winkelschreiber bezeichnet ursprünglich eine Person, die sich, ohne Rechtsanwalt (früher Advokat genannt) zu sein, berufsmäßig damit befasst, gegen Entgelt die Rechtsangelegenheiten anderer zu erledigen. Heute ist… … Deutsch Wikipedia
Winkeladvokat — der Winkeladvokat, en (Oberstufe) Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt und der nicht auf unlautere Methoden verzichtet Beispiel: Dieser Winkeladvokat, der auch schon an den miesen Immobiliengeschäften des Angeklagten Millionen… … Extremes Deutsch
Winkeladvokat — Winkel: Das westgerm. Substantiv mhd. winkel, ahd. winkil, niederl. (veraltet) winkel, aengl. wincel gehört zu der unter ↑ winken behandelten idg. Wortgruppe. Es bedeutet demnach eigentlich »Biegung, Krümmung, Knick«. – Abl.: wink‹e›lig »voller… … Das Herkunftswörterbuch
Winkeladvokat — Winkelschreiber * * * Wịn|kel|ad|vo|kat 〈[ vo ] m. 16; abwertend〉 1. unbedeutender Advokat 2. unbefugt arbeitender Advokat, der nicht die erforderl. Kenntnisse hat [eigtl. „der unbefugte, heimlich, im Winkel arbeitende Advokat“] * * *… … Universal-Lexikon
Winkeladvokat — Wịn·kel·ad·vo·kat der; pej; ein schlechter Rechtsanwalt … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Winkeladvokat — Winkeladvokatm 1.RechtsberaterfragwürdigerArt;Mann,derunbefugtRechtsauskünfteerteilt;Rechtskonsulent.»Winkel«beziehtsichaufdieWohngegendmitverwinkeltenGassen,indenenKleingewerbetreibendewohnenundihrGeschäftslokalhaben.1830ff.… … Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Winkeladvokat — Wịn|kel|ad|vo|kat (abwertend) … Die deutsche Rechtschreibung
Winkelschreiber — Winkeladvokat … Universal-Lexikon
Winkelschreiber — Der Ausdruck Winkeladvokat oder Winkelschreiber bezeichnet ursprünglich eine Person, die sich, ohne Rechtsanwalt (früher Advokat genannt) zu sein, berufsmäßig damit befasst, gegen Entgelt die Rechtsangelegenheiten anderer zu erledigen. Zu… … Deutsch Wikipedia