vorenthalten

vorenthalten
a) aberkennen, absprechen, abstreiten, entziehen, nicht geben/gewähren, sperren, verwehren, verweigern, zurückweisen;
(geh.): nicht zuteilwerden lassen, versagen;
(schweiz., sonst bildungsspr. veraltet): refüsieren.
b) für sich behalten, sich in Schweigen hüllen, totschweigen, unterdrücken, unterschlagen, verbergen, verheimlichen, verschweigen;
(geh.): verhehlen.
* * *
vorenthalten:verweigern(1)

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • vorenthalten — V. (Aufbaustufe) jmdm. etw. verweigern, was ihm rechtmäßig zusteht Synonyme: verwehren, zurückweisen, versagen (geh.) Beispiele: Er hat mir seine Hilfe vorenthalten. Die Belohnung wurde uns vorenthalten …   Extremes Deutsch

  • Vorenthalten — Vorenthálten, verb. irregul. act. S. Halten, zurück, oder bey sich behalten, was man einem andern zu geben schuldig ist. Jemanden seinen Lohn, ihm etwas von seinem Eigenthume vorenthalten. So auch die Vorenthaltung. Vor hat hier eben die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vorenthalten — verweigern; verwehren; nicht zugestehen * * * vor|ent|hal|ten [ fo:ɐ̯|ɛnthaltn̩], enthält vor, enthielt vor, vorenthalten <tr.; hat: (jmdm. etwas) [worauf er Anspruch hat] nicht geben: man hat ihm sein Erbe vorenthalten; jmdm. wichtige… …   Universal-Lexikon

  • vorenthalten — vo̲r·ent·hal·ten; enthält vor, enthielt vor, hat vorenthalten; [Vt] jemandem etwas vorenthalten jemandem etwas nicht geben oder sagen, das ihm aber gehört oder das er wissen müsste: jemandem Informationen vorenthalten || hierzu Vo̲r·ent·hal·tung… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vorenthalten — vor|ent|hal|ten ; ich enthalte vor; ich habe vorenthalten; vorzuenthalten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt — ist die amtliche Überschrift des in § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelten deutschen Straftatbestandes. Inhaltsverzeichnis 1 Die Tathandlung des Abs. 1 2 Rechtsgut 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt — Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist die amtliche Überschrift des in § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelten deutschen Straftatbestandes. Inhaltsverzeichnis 1 Die Tathandlung des Abs. 1 2 Rechtsgut 3 Täter …   Deutsch Wikipedia

  • vorenthalten — vürenthalde …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • § 266a StGB — Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist die amtliche Überschrift des in § 266a des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelten deutschen Straftatbestandes. Inhaltsverzeichnis 1 Die Tathandlung des Abs. 1 2 Rechtsgut 3 Täter …   Deutsch Wikipedia

  • Luftangriff bei Kunduz — …   Deutsch Wikipedia

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