- Verderb
- Verderb,der:1.
⇨ Verderben(1)–2.aufGedeihundV.: ⇨ bedingungslos;demV.anheimfallen: ⇨ verderben(3)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Verderb — bezeichnet den Prozess des Verfalls von Lebensmitteln, der mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Qualität (Farbe, Konsistenz, Geruch, Geschmack) durch natürliche Prozesse verbunden ist. Abzugrenzen ist der Begriff von der… … Deutsch Wikipedia
Verderb — der Verderb (Oberstufe) geh.: Unheil, dem man nicht entgehen kann Synonyme: Übel, Verhängnis, Unheil (geh.), Unsegen (geh.), Verderben (geh.) Beispiel: Unsere Nachbarin wollte alles wissen und die maßlose Neugier wurde ihr Verderb … Extremes Deutsch
Verderb — Ver|dẹrb 〈m. 1; unz.〉 Verderben ● jmdm. auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein auf Wohl u. Wehe, was auch geschehen mag, völlig * * * Ver|dẹrb, der; [e]s [mhd. verderp]: 1. (bes. von Lebensmitteln) das Verderben, Ungenießbarwerden: Kartoffeln … Universal-Lexikon
Verderb — Ver|dẹrb, der; [e]s; auf Gedeih und Verderb … Die deutsche Rechtschreibung
Verderb, der — Der Verdêrb, des es, plur. car. von dem folgenden Zeitworte. 1. Eine Handlung, wodurch etwas verdorben, zu Grunde gerichtet wird; nur noch zuweilen in einigen Fällen, besonders in den Zusammensetzungen Zeitverderb, Holzverderb. Das ist ein wahrer … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verderb — Ver·dẹrb ↑Gedeih … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Verderb — Verderve (et) … Kölsch Dialekt Lexikon
Auf Gedeih und Verderb \(veraltend auch: Ungedeih\) — Die Redewendung ist gleichbedeutend mit »bedingungslos, was auch Gutes oder Schlimmes geschehen mag«: Sie ist auf Gedeih und Verderb mit ihm verbunden. In diesem Sinne verwendet auch Hans Fallada die Fügung in seinem Roman »Jeder stirbt für… … Universal-Lexikon
Frei von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb — sind Klauseln, die der Schiffer auf das Konnossement (s.d.) setzt, wenn er die Haftung für den durch Bruch, Beschädigung, Leckage oder Verderb ohne seine Schuld entstehenden Schaden ablehnt, für den er im übrigen auszukommen hätte (§ 657 des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
auf Gedeih und Verderb — ganz und gar; um jeden Preis; bedingungslos; rückhaltlos … Universal-Lexikon