- Übereignung
- Übereignung,die:Überlassung·Übertragung+Auflassung
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Übereignung — Unter Übereignung, österr. Veräußerung, versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Übereignung — rechtsgeschäftliche Übertragung des ⇡ Eigentums an einer Sache. I. Ü. beweglicher Sachen:Es ist erforderlich, dass der Eigentümer dem Erwerber die Sache übergibt und dass beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 Satz 1… … Lexikon der Economics
Übereignung kurzer Hand — brevi manu traditio; Art der ⇡ Übereignung beweglicher Sachen. Wenn sich die zu übereignende Sache bereits im Besitz des Erwerbers befindet, genügt zur Übertragung des Eigentums die bloße ⇡ Einigung zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem… … Lexikon der Economics
Übereignung — Über|eig|nung 〈f. 20〉 das Übereignen, Übertragung in jmds. Besitz * * * über|eig|nen <sw. V.; hat: als Eigentum auf jmdn. übertragen: sie hatte alles dem Tierschutzverein übereignet. Dazu: Über|eig|nung, die; , en. * * * Über|eig|nung, die; ,… … Universal-Lexikon
Übereignung — Über|eig|nung … Die deutsche Rechtschreibung
Brevi Manu Traditio — ⇡ Übereignung kurzer Hand … Lexikon der Economics
Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragung — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia