- Strafvollstreckung
- Strafvollstreckung,die:
⇨ Strafvollzug
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Strafvollstreckung — ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“ der Durchführung… … Deutsch Wikipedia
Strafvollstreckung — Strafvollstreckung, Strafvollzug, s. Strafaufschub und Zwangsvollstreckung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafvollstreckung — Straf|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 behördliches Verfahren zur Verwirklichung der im Strafprozess rechtskräftig verhängten Strafen u. Sicherungsmaßnahmen; →a. Strafvollzug * * * Strafvollstreckung, im weiteren Sinn die sich an den Strafanspruch… … Universal-Lexikon
Strafvollstreckung — ⇡ Vollstreckung … Lexikon der Economics
Strafvollstreckung — Straf|voll|stre|ckung … Die deutsche Rechtschreibung
Aufschub der Strafvollstreckung — Aufschub der Strafvollstreckung, s. Strafaufschub … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafvollstreckungsrecht — Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“… … Deutsch Wikipedia
Strafvollstreckungsverfahren — Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“… … Deutsch Wikipedia
Urteilsvollstreckung — Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“… … Deutsch Wikipedia
Strafvollstreckungsrecht (Deutschland) — Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Sie unterscheidet sich vom Strafvollzug dadurch, dass Letzteres das „Wie“, Ersteres das „Ob“… … Deutsch Wikipedia