- kundbar
- kundbar:
⇨ bekannt(1)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Kundbar — Kundbar, er, ste, adj. et adv. bekannt, warum alle, oder doch viele Wissenschaft haben, was viele wissen. Es ist im Oberdeutschen gleichfalls häufiger als im Hochdeutschen. Eine Sache kundbar machen, sie bekannt machen, zu jedermanns Wissenschaft … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
kündbar — Adj. (Aufbaustufe) mit der Möglichkeit einer Kündigung Beispiel: Der Vertrag ist erst nach vier Jahren kündbar … Extremes Deutsch
kündbar — kụ̈nd|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es kündigen kann (Anleihe, Rente, Vertrag) ● vierteljährlich kündbar; kündbar nach drei Jahren * * * kụ̈nd|bar <Adj.>: a) die Möglichkeit einer Kündigung enthaltend: ein er Vertrag; b) (von Personen) … Universal-Lexikon
kündbar — kụ̈nd·bar Adj; 1 <ein Darlehen, eine Hypothek, ein Vertrag> so, dass man sie kündigen kann ↔ unkündbar: Die Versicherung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres kündbar 2 meist präd; so, dass der Betreffende ↑entlassen (1) werden kann: Als… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
kündbar — kụ̈nd|bar (die Möglichkeit einer Kündigung enthaltend) … Die deutsche Rechtschreibung
Privatnotenbank — Eine Privatnotenbank ist eine Notenbank in Privatbesitz. Eine ältere Bezeichnung für diese Institutsform ist Zettelbank . Inhaltsverzeichnis 1 Überblick 2 Entwicklung 3 Ende 4 Aktuell … Deutsch Wikipedia
unkündbar — ụn|künd|bar 〈a. [ ′ ] Adj.〉 nicht kündbar (Vertrag, Stellung, Darlehen) * * * ụn|künd|bar [auch: …kʏnt… ] <Adj.>: a) nicht ↑ kündbar (a): ein er Vertrag; b) nicht … Universal-Lexikon
Hohenberg (Adelsgeschlecht) — Die Familie von Hohenberg mit Stammsitz auf Burg Hohenberg ist ein lokales fränkisches Adelsgeschlecht. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Geschlecht der schwäbischen Grafen von Hohenberg oder dem aus der Dynastie Habsburg Lothringen… … Deutsch Wikipedia
Deutsch-österreichische Zollunion — Der Initiator des Zollunionsprojekts, der deutsche Außenminister Julius Curtius (links). Aufnahme vom Oktober 1931 … Deutsch Wikipedia
Knebelvertrag — Knebelungsvertrag; Sklavenvertrag (umgangssprachlich) * * * Kne|bel|ver|trag 〈m. 1u〉 = Knebelungsvertrag * * * Kne|bel|ver|trag, der: Vertrag, der für einen der Vertragspartner einengend u. nur sehr schwer kündbar ist. * * * Kne|bel|ver|trag, der … Universal-Lexikon