Bevollmächtigter — ↑Administrator, ↑Delegat, ↑Mandatar … Das große Fremdwörterbuch
Bevollmächtigter — Stellvertreter; Vize; Parlamentär; Emissär; Delegat; Ordonnanz; Bote; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter; Vormund; … Universal-Lexikon
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund — ist die Amtsbezeichnung des Staatsministers oder Staatssekretärs des Landes Hessen, der für die Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Bundesbehörden zuständig ist, sowie seiner Behörde. Neben seinem Dienstsitz in Wiesbaden verfügt das Land… … Deutsch Wikipedia
Bevollmächtigter Minister — Bevollmächtigter Minister, s. Gesandter … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bevollmächtigter Minister — Bevollmächtigter Minister, s.v.w. Gesandter … Kleines Konversations-Lexikon
Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund — ist die Amtsbezeichnung desjenigen Ministers oder beamteten Staatssekretärs, der für die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens von Nordrhein Westfalen mit anderen Ländern im Bundesrat und allgemein für die Zusammenarbeit der nordrhein… … Deutsch Wikipedia
Bevollmächtigter — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht … Deutsch Wikipedia
Bevollmächtigter — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:⇡ Vollmacht, ⇡ Prokura, ⇡ Handlungsbevollmächtigter, ⇡ Stellvertretung. II. Zivilprozessordnung:⇡ Prozessbevollmächtigter. III. Steuerrecht:1. Erlaubnis: Zu unbeschränkten, geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in… … Lexikon der Economics
Parlamentär — Bevollmächtigter; Emissär; Delegat; Ordonnanz; Bote; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter * * * Par|la|men|tär 〈m. 1; veraltet〉 Unterhändler (zwi … Universal-Lexikon
Stellvertreter — Bevollmächtigter; Vize; Fürwort; Pronomen * * * Stell|ver|tre|ter [ ʃtɛlfɛɐ̯tre:tɐ], der; s, , Stell|ver|tre|te|rin [ ʃtɛlfɛɐ̯tre:tərɪn], die; , nen: Person, die beauftragt ist, deren Aufgabe es ist, jmdn. zu vertreten: während der Krankheit des… … Universal-Lexikon