Grundschuld

Grundschuld
Grundschuld,die:Hypothek

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Grundschuld — ist nach § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Belastung eines Grundstückes in der Art, daß der Berechtigte aus dem Grundstück die Bezahlung einer bestimmten Geldsumme fordern darf. Im Gegensatz zur Hypothek (s. d.) setzt die G. kein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundschuld — Grundschuld, das Pfandrecht an Grundstücken, das nicht, wie die gewöhnliche Hypothek, für eine ihrem Schuldgrunde nach bezeichnete Forderung bestellt ist (z.B. Darlehen etc.), sondern den Grundschuldberechtigten ermächtigt, eine abstrakt… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Grundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — Grụnd|schuld 〈f. 20〉 auf einem Grundstück lastende Schuld * * * Grụnd|schuld, die (Rechtsspr., Bankw.): finanzielle Belastung eines Grundstücks, die meist als Sicherheit für eine Forderung besteht. * * * Grundschuld,   ein Grundpfandrecht. Durch …   Universal-Lexikon

  • Grundschuld — ⇡ Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an den Begünstigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1191–1198 BGB). Die G. zählt neben ⇡ Hypothek und ⇡ Rentenschuld zu den ⇡ Grundpfandrechten. Sie dient der… …   Lexikon der Economics

  • Grundschuld — Grụnd|schuld …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sicherungsgrundschuld — ⇡ Grundschuld, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit bestellt wird. Die S. ist keine besondere Rechtsinstitution wie die ⇡ Sicherungshypothek, weil die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek immer von der zugrunde liegenden Forderung… …   Lexikon der Economics

  • Briefgrundschuld — ⇡ Grundschuld, bei der zusätzlich zur Eintragung des Rechts im ⇡ Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt ist. Gegensatz: ⇡ Buchgrundschuld …   Lexikon der Economics

  • Buchgrundschuld — ⇡ Grundschuld, bei der die Erteilung eines ⇡ Grundschuldbriefes vertraglich ausgeschlossen ist, die also lediglich ins ⇡ Grundbuch eingetragen wird. Gegensatz: ⇡ Briefgrundschuld …   Lexikon der Economics

  • Eigentümergrundschuld — ⇡ Grundschuld, die für den Grundstückseigentümer bestellt ist (§ 1196 BGB). 1. Zweck: Freihaltung der besseren Rangstelle für spätere Belastungen (dasselbe kann durch ⇡ Rangvorbehalt erreicht werden). 2. Gelangt die Forderung, für welche eine ⇡… …   Lexikon der Economics

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