- entschuldbar
- verzeihlich;(veraltet): dispensabel, pardonabel.* * *entschuldbar:
⇨ verzeihlich
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
entschuldbar — Adj. (Oberstufe) sich entschuldigen lassend Synonym: verzeihlich Beispiel: Seine Tat war nicht entschuldbar und er musste dafür entsprechend bestraft werden. Kollokation: ein nicht entschuldbares Versehen … Extremes Deutsch
entschuldbar — verzeihbar; verzeihlich * * * ent|schụld|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es entschuldigen kann, verzeihlich ● entschuldbarer Irrtum, entschuldbares Vergehen * * * ent|schụld|bar <Adj.>: sich noch entschuldigen lassend: eine e Verspätung … Universal-Lexikon
entschuldbar — ent·schụld·bar Adj; nicht adv; so, dass man es entschuldigen kann <ein Fehler, ein Verhalten> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
entschuldbar — ent|schụld|bar … Die deutsche Rechtschreibung
verzeihlich — entschuldbar, verständlich; (veraltet): dispensabel, pardonabel; (kath. Kirche): lässlich. * * * verzeihlich:verzeihbar·entschuldbar;lässlich(kathol) verzeihlichverzeihbar,entschuldbar,zurechtfertigen,verständlich … Das Wörterbuch der Synonyme
verzeihlich — entschuldbar; verzeihbar * * * ver|zeih|lich 〈Adj.〉 so beschaffen, so geringfügig, dass man es verzeihen kann, entschuldbar ● ein verzeihlicher Fehler, Irrtum * * * ver|zeih|lich <Adj.>: Verständnis verdienend, mit Nachsicht zu beurteilen:… … Universal-Lexikon
verzeihbar — entschuldbar; verzeihlich … Universal-Lexikon
Verspätungszuschlag — Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 der AO, die gegen denjenigen festgesetzt werden kann, der eine erforderliche Steuererklärung unentschuldbar nicht oder nicht fristgerecht abgibt. Die… … Deutsch Wikipedia
unentschuldbar — un|ent|schụld|bar 〈a. [′ ] Adj.〉 nicht entschuldbar, unverzeihlich ● sein Verhalten ist unentschuldbar * * * un|ent|schụld|bar [auch: ʊn… ] <Adj.>: nicht entschuldbar; unverzeihlich: ein es Verhalten. * * * un|ent|schụld|bar [auch: ]… … Universal-Lexikon
Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens