- Einlassung
- Einlassung,die:
⇨ Bemerkung(1)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einlassung — (Litis contestatĭo), im Zivilprozeß der Eintritt des Beklagten in die Verhandlung über den Klaganspruch. Die E. ist für den Beklagten insofern geboten (Einlassungspflicht), als er sich sonst dem Versäumnisverfahren aussetzt. Einlassungsfrist, der … Kleines Konversations-Lexikon
Einlassung — Ein|las|sung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Stellungnahme einer Partei zum Vortrag der Gegenpartei, bes. des Beklagten zur Klage * * * Ein|las|sung, die; , en (bes. Rechtsspr.): Äußerung, Stellungnahme, Aussage: die E. des Angeklagten hören. * * * Einlassung … Universal-Lexikon
Einlassung — Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.[1] Zivilprozess Im Zivilprozess zielt die Einlassung auf… … Deutsch Wikipedia
Einlassung auf die Klage — Einlassung auf die Klage, so v.w. Contestation 2) … Pierer's Universal-Lexikon
Einlassung — Ein|las|sung (besonders Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… … Pierer's Universal-Lexikon
Alfred Kramer — (* 7. November 1898 in Waldenburg, Schlesien; † 29. Mai 1946 im Landsberg am Lech) war SS Oberscharführer und Verantwortlicher für einen Gefangenentransport bei der Evakuierung des KZ Warschau sowie Lagerführer des KZ Außenlagers Kaufering I. Als … Deutsch Wikipedia
Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Contestation — (v. lat. Contestatio), 1) Erweisung durch Zeugen, Zeugniß; daher Contestiren, durch Zeugen bestätigen, bezeugen; 2) C. litis, im Civilproceß die förmliche Antwort od. Einlassung auf die der Klage zu Grunde liegenden Thatsachen. Die C. (auch… … Pierer's Universal-Lexikon