- Bevollmächtigung
- Bevollmächtigung,die:
⇨ Vollmacht(1)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Bevollmächtigung — ↑Autorisierung … Das große Fremdwörterbuch
Bevollmächtigung — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht … Deutsch Wikipedia
Bevollmächtigung — Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Erlaubnis; Recht; Plazet; Autorisation; Befugnis; Ermächtigung; Mandat; … Universal-Lexikon
Bevollmächtigung — Be·vọll·mäch·ti·gung die; , en; eine mündliche oder schriftliche Aussage, die jemandem das Recht gibt, etwas zu tun ≈ Vollmacht … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Bevollmächtigung — Be|vọll|mäch|ti|gung … Die deutsche Rechtschreibung
Anscheinsvollmacht — Die Anscheinsvollmacht schützt den Vertragsschließenden in seinem Vertrauen, der ihm gegenüber als Stellvertreter eines anderen Auftretende sei bevollmächtigt, im Namen dieses anderen rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Der Vertragsschließende… … Deutsch Wikipedia
Architektenvollmacht — Die Architektenvollmacht regelt, inwieweit der Architekt für den Bauherrn bindende Erklärungen abgeben kann. Ist der Architekt nicht bevollmächtigt, dann ist er nach den allgemeinen Regelungen zur Vollmacht selbst verpflichtet ((§ 179 BGB).… … Deutsch Wikipedia
Ermächtigungsgesetz (Iran) — Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes… … Deutsch Wikipedia
Agende — Als Agende wird in den evangelischen Kirchen das Buch (bzw. die Bücher) bezeichnet, in welchen die feststehenden und wechselnden Stücke (Ordinarium und Proprium) des regulären Gottesdienstes sowie der Amtshandlungen (Kasualien) aufgeführt sind.… … Deutsch Wikipedia
Agénde — Als Agende wird in den evangelischen Kirchen das Buch (bzw. die Bücher) bezeichnet, in welchen die feststehenden und wechselnden Stücke (Ordinarium und Proprium) des regulären Gottesdienstes sowie der Amtshandlungen (Kasualien) aufgeführt sind.… … Deutsch Wikipedia