- abhanden
- abhanden:a.kommen:
⇨ verloren(4)
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Abhanden — † Abhanden, adv. welches nur von Sachen, und auch hier nur mit den Zeitwörtern seyn und kommen üblich ist. Abhanden seyn, nicht bey der Hand, abwesend seyn; abhanden kommen, verlegt oder verloren werden. Anm. Abhanden, oder wie es richtiger… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
abhanden — Adv std. phras. (14. Jh.) Stammwort. Nur noch in der Wendung abhanden kommen. Entsprechend zu zuhanden, vorhanden Zusammenrückung von ab und dem alten, umlautlosen Plural von Hand. Die zugrundeliegende Fügung ist schon althochdeutsch, die… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
abhanden — ↑ ab und ↑ Hand … Das Herkunftswörterbuch
abhanden — ab·hạn·den Adv; meist in etwas ist (jemandem) abhanden gekommen etwas ist verloren gegangen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
abhanden gekommene Sachen — abhanden gekommene Sachen, körperliche Gegenstände (Sache), deren Besitz der unmittelbare Besitzer (z. B. der Entleiher) unfreiwillig, etwa durch Diebstahl oder Unachtsamkeit, verloren hat. Bei abhanden gekommenen Sachen gibt es keinen… … Universal-Lexikon
abhanden kommen — [Redensart] Auch: • verloren gehen • auseinander fallen • abgehen Bsp.: • Warum gehen so viele Aschenbecher auf einer Fete verloren? • Leider ist der Henkel von diesem Gerät abgegangen … Deutsch Wörterbuch
abhanden — ab|hạn|den [eigtl. = von den Händen weg] <Adv.>: in der Verbindung [jmdm.] a. kommen (verloren gehen): mir ist meine Brieftasche a. gekommen; Ü ein Bezug zur Natur ... kam immer mehr a. (Bremer Nachrichten 20. 5. 85, 11); Was Kraft ist,… … Universal-Lexikon
abhanden gekommen — verschwunden; perdu (umgangssprachlich); fort; weg; verschütt gegangen (umgangssprachlich); futsch (umgangssprachlich); verschollen; wie weggeblasen ( … Universal-Lexikon
abhanden kommen — verloren gehen; flöten gehen (umgangssprachlich); hopsgehen (umgangssprachlich) … Universal-Lexikon
abhanden gekommene Sachen — ⇡ bewegliche Sachen, an denen der ⇡ unmittelbare Besitzer ohne seinen Willen den ⇡ Besitz verloren hat (z.B. gestohlene oder verlorene Sachen). An a.g.S., ausgenommen an Geld oder ⇡ Inhaberpapieren oder Sachen, die öffentlich versteigert werden,… … Lexikon der Economics