zubilligen — V. (Aufbaustufe) jmdm. ein Recht gewähren, jmdm. etw. zugestehen Synonyme: bewilligen, einräumen, genehmigen, gönnen, zuerkennen Beispiel: Dem Angeklagten wurden mildernde Umstände zugebilligt. Kollokation: jmdm. eine Entschädigung zubilligen … Extremes Deutsch
Zubilligen — Zubilligen, S. Abbilligen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
zubilligen — ↑ billig … Das Herkunftswörterbuch
zubilligen — zu|bil|li|gen [ ts̮u:bɪlɪgn̩], billigte zu, zugebilligt <tr.; hat: (etwas, worauf Anspruch erhoben wird) als berechtigt anerkennen und gewähren: jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände zubilligen; dem Volk wurde größere Freiheit… … Universal-Lexikon
zubilligen — zu̲·bil·li·gen (hat) [Vt] jemandem etwas zubilligen jemandem ein Recht o.Ä. gewähren ≈ jemandem etwas zugestehen, einräumen <jemandem ein Recht, eine Erleichterung, mildernde Umstände zubilligen> || hierzu Zu̲·bil·li·gung die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
zubilligen — zu|bil|li|gen … Die deutsche Rechtschreibung
Umstand — Fakt; Faktum; Gegebenheit; Tatsache; Sachverhalt; Rahmenbedingung; Randbedingung; Eigenschaft; Faktor; Konstellation; Lage; Zustand; … Universal-Lexikon
Zubilligung — Zu|bil|li|gung 〈f. 20; unz.〉 das Zubilligen ● unter Zubilligung mildernder Umstände * * * Zu|bil|li|gung, die; , en: das Zubilligen: unter Z. mildernder Umstände. * * * Zu|bil|li|gung, die; , en: das Zubilligen: unter Z. mildernder Umstände … Universal-Lexikon
bewilligen — vorsehen; Ausgaben einplanen; bereitstellen; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; lassen; gestatten; sanktionieren; … Universal-Lexikon
einräumen — 1. einordnen, einstellen, hineinlegen, hineinstellen, räumen; (ugs.): hineinstecken. 2. bekennen, eingestehen, einsehen, gestatten, gestehen, gewähren, zubilligen, zugeben, zugestehen; (schweiz.): zusprechen; (geh.): zuteilwerden lassen;… … Das Wörterbuch der Synonyme