Verwirken — Verwirken, verb. regul. act. 1. Von wirken, kneten, verwirket der Bäcker alles Mehl, wenn er alles Mehl in Teig verwandelt. Im Niederdeutschen wird verwerken noch für verarbeiten überhaupt gebraucht. 2. In der weitesten Bedeutung des Zeitwortes… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
verwirken — V. (Oberstufe) geh.: den Anspruch auf etw. schuldhaft verlieren Synonyme: sich bringen um, einbüßen, kommen um, sich verscherzen, verlustig gehen (geh.) Beispiel: Der Mieter verwirkt sein Recht auf Mängelbeseitigung, wenn er dem Vermieter… … Extremes Deutsch
verwirken — verwirken, verwirklichen ↑ wirken … Das Herkunftswörterbuch
verwirken — verscherzen (umgangssprachlich); einbüßen * * * ver|wịr|ken 〈V. tr.; hat〉 (durch eigene Schuld) sich verscherzen, den Anspruch auf etwas verlieren ● (sich) jmds. Gunst, Wohlwollen verwirken; er hat sein Leben verwirkt er muss seine Schuld mit… … Universal-Lexikon
verwirken — ver·wịr·ken; verwirkte, hat verwirkt; [Vt] geschr; 1 ein Recht (auf etwas (Akk)) verwirken ein Recht durch eigene Schuld verlieren 2 sein Leben verwirken zur Strafe sterben müssen || hierzu Ver·wịr·kung die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
verwirken — ver|wịr|ken; sein Leben verwirken … Die deutsche Rechtschreibung
verscherzen — verwirken; einbüßen * * * ver|scher|zen [fɛɐ̯ ʃɛrts̮n̩] <tr.; hat: durch Leichtsinn und Gedankenlosigkeit verlieren, einbüßen: du hast dir das Wohlwollen des Chefs verscherzt; durch seine ständigen blöden Witze hat er es sich mit allen Frauen… … Universal-Lexikon
verwirklichen — verwirken, verwirklichen ↑ wirken … Das Herkunftswörterbuch
Verbrechen — Verbrêchen, verb. irregul. S. Brechen, welches ehedem auch als ein Neutrum gebraucht wurde, jetzt aber nur noch als ein Activum üblich ist, und, nach Maßgebung der Partikel ver und des Zeitwortes brechen, in verschiedenem Verstande gebraucht wird … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verwirkung — Ver|wịr|kung 〈f. 20; unz.〉 das Verwirken * * * Ver|wịr|kung, die; , en (Rechtsspr.): das Verwirken eines Rechtes. * * * Verwirkung, 1) Strafrecht: das Sichzuziehen eines Übels durch eigene Handlung (z. B. § 59 StGB: »Hat jemand eine… … Universal-Lexikon