verweisen

verweisen
1.
a) vorhalten, Vorhaltungen/Vorwürfe machen, vorwerfen;
(ugs.): unter die Nase reiben;
(salopp): aufs Butterbrot schmieren/streichen.
b) einen Tadel/Verweis erteilen, ermahnen, maßregeln, rügen, schimpfen, tadeln, verwarnen, zurechtweisen, zur Ordnung rufen;
(geh.): schelten;
(ugs.): auf die Finger klopfen, rüffeln;
(Rechtsspr.): abmahnen.
2. anzeigen, aufmerksam machen, aufzeigen, bewusst/deutlich machen, hindeuten, hinweisen, stoßen, vor Augen führen/halten;
(ugs.): draufstoßen, klarmachen, mit der Nase stoßen, rüberbringen.
3.
a) empfehlen, überweisen, weiterschicken.
b) übergeben, übermitteln, übertragen, weitergeben, weiterleiten.
4. ausweisen, fortschicken, hinausweisen, schicken, wegschicken.
* * *
verweisen:1.tadeln(1)–2.v.|auf|:a)hinweisen–b)berufen(II);v.|an|:schicken(I,2);v.|aus|,desLandesv.:ausweisen(I,1)
I verweisen
1.→tadeln
2.desLandesverweisen→ausweisen
II verweisenanweisen/schicken/beordernzu,empfehlenan
III verweisenauf→hinweisen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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