urteilen

urteilen
abschätzen, sich äußern, begutachten, beurteilen, bewerten, einschätzen, eintaxieren, ein Urteil abgeben/fällen, jurieren, kritisieren, messen, seine Meinung äußern, werten;
(geh.): befinden, erachten, richten, zu Gericht sitzen;
(bildungsspr.): evaluieren, taxieren.
* * *
urteilen:1.zueinemUrteilgelangen〉sicheinUrteilbilden–2.Urteil(4)–3.u.|über|:〈eineMeinungüberetw.od.jmdn.haben〉denken|über|·beurteilen;auchmeinen
urteilen
1.sicheinUrteilbilden,richten,befinden,entscheiden,erkennenauf,Rechtsprechen,bemessen,zuGerichtsitzen
2.→beurteilen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • urteilen — urteilen …   Deutsch Wörterbuch

  • urteilen — ↑dijudizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • urteilen — V. (Mittelstufe) sich zu etw. äußern, ein Urteil über jmdn. oder etw. abgeben Synonym: richten (geh.) Beispiel: Er hat über mein Werk negativ geurteilt …   Extremes Deutsch

  • urteilen — (sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; entscheiden; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); richten * * * ur|teilen [ ʊrtai̮lən] <itr.; …   Universal-Lexikon

  • urteilen — ụr·tei·len; urteilte, hat geurteilt; [Vi] (irgendwie) (über jemanden / etwas) urteilen nach einer genauen Prüfung seine Meinung über jemanden / etwas sagen ≈ jemanden / etwas beurteilen, etwas bewerten <(un)gerecht, (un)parteiisch, sachlich,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • urteilen — Urteil: Das Substantiv mhd. urteil, ahd. urteil‹i› ist eine Bildung zu dem Präfixverb »erteilen« und bedeutete ursprünglich »das, was man erteilt«. Diese allgemeine Bedeutung wurde früh eingeengt auf »Wahrspruch, den der Richter erteilt;… …   Das Herkunftswörterbuch

  • urteilen — ordeile …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • urteilen — ụr|tei|len …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • über j-n urteilen können — [Redensart] Auch: • über j n Bescheid wissen • über etw. Bescheid wissen • über etw. urteilen können Bsp.: • Lass mich das für dich machen. Ich weiß Bescheid, wie man einen Grill anzündet …   Deutsch Wörterbuch

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