- unterhandeln
- unterhandeln:
⇨ verhandeln(1) unterhandeln→besprechen,sich
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.
Unterhandeln — Unterhándeln, verb. regul. act. & neutr. welches im letzten Falle das Hülfswort haben erfordert, streitige Absichten oder Forderungen durch Vorstellungen zu vergleichen suchen, wofür oft nur das einfachere handeln gebraucht wird. Mit jemanden… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
unterhandeln — unterhandeln, Unterhändler ↑ handeln … Das Herkunftswörterbuch
unterhandeln — un|ter|hạn|deln 〈V. intr.; hat〉 verhandeln, sich besprechen ● über den Abschluss eines Friedensvertrages unterhandeln * * * un|ter|hạn|deln <sw. V.; hat (bes. Politik): bes. bei [militärischen] Konflikten zwischen Staaten auf eine vorläufige … Universal-Lexikon
unterhandeln — un|ter|hạn|deln; sie hat über den Abschluss des Vertrages unterhandelt … Die deutsche Rechtschreibung
Unterhändler — unterhandeln, Unterhändler ↑ handeln … Das Herkunftswörterbuch
Venedig [3] — Venedig (Gesch.). Im nordöstlichen Italien, zwischen dem Fluß Athesis, den Karnischen Alpen, dem Timavus u. dem Adriatischen Meere, wohnten im Alterthum die Venĕti, welche Einwanderer waren u. nach Ein. (welche sie mit den paphlagonischen… … Pierer's Universal-Lexikon
Niederlande [2] — Niederlande (Gesch.). Das Land, welches jetzt N. heißt, wurde, so weit die Geschichte reicht, von Germanen bewohnt; wann u. wie aber diese dahin kamen, ist nicht genau zu berichten, wahrscheinlich geschah ihre Einwanderung mit Vertreibung der… … Pierer's Universal-Lexikon
Französischer Revolutionskrieg — Französischer Revolutionskrieg. I. Veranlassungen. Die großen innerlichen Erschütterungen Frankreichs durch die Revolution machten die benachbarten deutschen Mächte besorgt für die eigene Sicherheit. Dennoch trug sowohl Österreich wie Preußen… … Pierer's Universal-Lexikon
Accordiren — Accordiren, verb. regul. Es ist: I. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, und bedeutet alsdann, 1) eigentlich, zusammen klingen, von Tönen und musikalischen Instrumenten. Diese Töne, diese Instrumente accordiren nicht mit einander. 2) Figürlich … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Parlementair — (fr., spr. Parlemangtär), 1) Unterhändler, bes. 2) im Kriege ein an den Feind zum Unterhandeln Abgesandter, welcher nach dem Kriegsgebrauch unverletzlich ist; es sind meist Offiziere, welche einen Trompeter od. Tambour zur Begleitung haben, der… … Pierer's Universal-Lexikon