- unmündig
- a) halbwüchsig, heranwachsend, jugendlich, jung, noch nicht erwachsen/mündig, unter 18 [Jahren];(Rechtsspr.): minderjährig, noch nicht volljährig;(Rechtsspr. veraltet): minorenn.b) nicht wahlberechtigt;(bildungsspr.): nicht dispositionsfähig;(Rechtsspr.): bedingt/nicht geschäftsfähig, nicht strafmündig.c) unerfahren, unfertig, unreif;(ugs.): noch feucht/nass/nicht trocken hinter den Ohren;(abwertend): infantil;(oft abwertend): grün, kindisch;(berlin., nordostd. ugs.): jungsch.d) abhängig, anlehnungsbedürftig, hilflos, nicht autonom, ohnmächtig, uneigenständig, unfrei, unreif, unselbstständig;(bildungsspr.): nicht autark;(abwertend): untertänig;(bildungsspr. abwertend): subaltern;(Geschichte): hörig.* * *unmündig:1.
⇨ unreif(2)–2. ⇨ minderjährig unmündig→minderjährig
Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.