1. abgeben, abtreten, aushändigen, her[aus]geben, übereignen, übertragen, weitergeben, zur Verfügung stellen;
(geh.): zukommen lassen;
(ugs.): [he]rausrücken;
(veraltet): behändigen, überhändigen.
2. abgeben, abliefern, anvertrauen, aushändigen, bringen, geben, hinbringen, in die Hände legen, in jmds. Obhut/Verantwortung geben, liefern, überbringen, übergeben, überreichen;
(geh.): anbefehlen, anheimgeben, empfehlen, überantworten;
(Amtsspr.): überstellen, zustellen;
(österr. Amtsspr.): ausfolgen.
3. die Entscheidung/Wahl lassen, entscheiden lassen, freie Hand lassen, freistellen, in jmds. Ermessen stellen;
(geh.): anheimstellen.
4. ausliefern, aussetzen, lassen, übergeben;
(geh.): preisgeben, überantworten.
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sich überlassen
aufgehen, sich ergeben, erliegen, sich hingeben, nachhängen, sich verlieren, sich verschreiben, versinken, sich widmen;
(geh.): sich anheimgeben, frönen, schwelgen;
(geh. veraltet): pflegen.
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überlassen:
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I.überlassen:
1.〈
jmdn.selbstentscheidenlassen〉freistellen·anheimgeben·anheimstellen·freieHandlassen·injmds.Ermessenstellen+einräumen–
2.⇨abgeben(2)–3.⇨verkaufen(I,1)–4.sichselbstü.,seinemSchicksalü.:⇨verlassen(I,2);ü.sein:⇨freistehen
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II.überlassen,sich:
⇨hingeben(II,3)
I
überlassen