stornieren

stornieren
absagen, annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, canceln, für aufgehoben/nichtig/ungültig erklären, lösen, rückabwickeln, rückgängig machen, widerrufen, zurücknehmen, zurücktreten.
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stornieren:abbestellen
stornierenungültig/rückgängigmachen,ausgleichen,perGegenbuchungausgleichen,löschen,tilgen,außerKraftsetzen,berichtigen,fürungültigerklären,zurücknehmen,canceln,zurücktretenvon

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • stornieren — stornieren …   Deutsch Wörterbuch

  • Stornieren — (ital.), s. Ristorno …   Kleines Konversations-Lexikon

  • stornieren — Vsw rückgängig machen per. Wortschatz fach. (18. Jh.) mit Adaptionssuffix. Entlehnt aus it. stornare, dieses aus früh rom. * extornare ausdrehen , zu l. tornāre drehen, drechseln und l. ex , aus gr. torneúein drehen, drechseln .    Ebenso nndl.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • stornieren — kündigen; ausgleichen; annullieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen * * * stor|nie|ren 〈V. tr.; …   Universal-Lexikon

  • stornieren — stor·nie·ren; stornierte, hat storniert; [Vt] etwas stornieren einen Auftrag oder eine Buchung wieder rückgängig machen <eine Gutschrift, einen Betrag stornieren; einen Flug, eine Buchung stornieren> || hierzu Stor·nie·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • stornieren — stor|nie|ren 〈V.〉 1. eine Buchung, einen Betrag stornieren berichtigen, ungültig machen, durch Gegenbuchung ausgleichen 2. 〈österr.〉 einen Auftrag stornieren rückgängig machen [Etym.: <ital. stornare »zum Weichen bringen, ablenken; rückgängig… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • stornieren — stor|nie|ren <aus gleichbed. it. stornare, eigtl. »ablenken«>: 1. einen Fehler in der Buchhaltung durch Eintragung eines Gegenpostens berichtigen, rückbuchen. 2. [einen Auftrag] rückgängig machen …   Das große Fremdwörterbuch

  • stornieren — stor|nie|ren [ʃt... , auch st... ] <italienisch> (Kaufmannssprache rückgängig machen; Buchungsfehler berichtigen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Stornierung — Auftragsstornierung; Storno * * * Stor|nie|rung 〈f. 20〉 das Stornieren, das Storniertwerden * * * Stor|nie|rung, die; , en (Kaufmannsspr., Bankw.): 1. das ↑ Stornieren (1); Stornobuchung. 2 …   Universal-Lexikon

  • Storno — Auftragsstornierung; Stornierung * * * Stọr|no 〈m.; s, Stọr|ni〉 1. Berichtigung, Rückbuchung, Löschung 2. 〈österr.〉 das Rückgängigmachen (eines Auftrages) [<ital. storno; → stornieren] * * * Stọr|no, der od. das; s, …ni [ital. storno, eigtl …   Universal-Lexikon

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