Statthaft — Statthaft, er, este, adj. & adv. 1. Was Statt haben, oder finden kann, d.i. eingeräumt, zugegeben, bewilliget, ingleichen gestattet werden kann; im Gegensatze des unstatthaft. Diese Entschuldigung ist nicht statthaft, kann nicht angenommen werden …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
 
statthaft — Adj. (Aufbaustufe) geh.: von einer bestimmten Behörde erlaubt Synonyme: genehmigt, getstattet, zugelassen, zulässig Beispiel: Es ist nicht statthaft, diese Textfragmente ohne Einwilligung des Autors zu verwenden …   Extremes Deutsch
 
statthaft — ↑ gestatten …   Das Herkunftswörterbuch 
 
statthaft — legitim; berechtigt; erlaubt; legal; rechtens; rechtmäßig; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen * * * statt|haft [ ʃtathaft] <Adj.> (geh.): von einer Behörde o …   Universal-Lexikon
 
Statthaft — Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme überhaupt möglich ist. Die Statthaftigkeit ist… …   Deutsch Wikipedia
 
statthaft — stạtt·haft Adj; nur präd, nicht adv, Admin geschr ≈ erlaubt, zulässig …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
 
statthaft — stạtt|haft …   Die deutsche Rechtschreibung
 
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia
 
Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
 
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia