Rechtsprechung — bezeichnet die rechtsprechende Gewalt – Judikative, die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur, bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende… … Deutsch Wikipedia
Rechtsprechung — 1. ↑Judikatur, ↑Jurisdiktion, 2. Justiz … Das große Fremdwörterbuch
Rechtsprechung — Judikatur; Jurisdiktion; Rechtspflege; Justiz; Justizgewalt; Gerichtsbarkeit; Judikative * * * Rẹcht|spre|chung 〈f. 20〉 1. gerichtl. Entscheidung 2. Gerichtsbarkeit * * * … Universal-Lexikon
Rechtsprechung — die Rechtsprechung (Aufbaustufe) die Tätigkeit der Judikative Synonym: Jurisdiktion (geh.) Beispiel: Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre … Extremes Deutsch
Rechtsprechung, die — Die Rếchtsprếchung, plur. car. von dem Nebenworte recht, die Fertigkeit, die Buchstaben und Wörter recht, oder gehörig auszusprechen; mit Griechischen Kunstwörtern, die Orthoepie, Orthophonie … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Rechtsprechung — Rẹcht·spre·chung die; nur Sg, Kollekt; alle Entscheidungen, die Richter fällen ≈ Jurisdiktion … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Rechtsprechung — staatliche Tätigkeit zur verbindlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in einem rechtlich geregelten Verfahren (⇡ Prozess) in Anwendung des geltenden Rechts durch unbeteiligte Rechtspflegeorgane (⇡ Gerichte). Anders: ⇡ Gesetzgebung, ⇡… … Lexikon der Economics
Rechtsprechung — Rẹcht|spre|chung … Die deutsche Rechtschreibung
Gefestigte Rechtsprechung — Rechtsprechung bezeichnet die rechtsprechende Gewalt, s. Judikative, die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt, Judikatur bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage.… … Deutsch Wikipedia
Ständige Rechtsprechung — Rechtsprechung bezeichnet die rechtsprechende Gewalt, s. Judikative, die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt, Judikatur bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage.… … Deutsch Wikipedia