pfänden

pfänden
beschlagnahmen, einziehen, requirieren;
(bes. Rechtsspr.): konfiszieren;
(Rechtsspr. veraltet): exequieren;
(österr. Amtsspr., sonst veraltet): exekutieren.
* * *
pfänden:exekutieren(österr);auchbeschlagnahmen
pfändeneinziehen,sichern,beschlagnahmen,sicherstellen,konfiszieren,abnehmen,wegnehmen

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • Pfänden — Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • pfänden — V. (Aufbaustufe) etw. als Pfand beschlagnahmen Beispiel: Das Grundstück wurde von der Bank gepfändet. Kollokation: jmdm. das Konto pfänden …   Extremes Deutsch

  • pfänden — pfän|den [ pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet <tr.; hat: a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen: die Möbel pfänden. b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen: einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden …   Universal-Lexikon

  • pfänden — pfạ̈n·den; pfändete, hat gepfändet; [Vt] 1 etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen> 2 jemanden pfänden… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pfänden — 1. Es muss sich keiner selber pfanden. – Petri, II, 290. »Oder ein Pfand nehmen von des Schuldigers gut.« 2. Jeder mag pfänden auf seinem Gute. – Graf, 116, 296. Sagt, dass das Pfändungsrecht jedem zustehe, der einen rechtlichen Anspruch auf… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • pfänden — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • pfänden — pfạ̈n|den …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung,   im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun …   Universal-Lexikon

  • exekutieren — vollstrecken; vollziehen; hinrichten * * * ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil) 2. hinrichten (Person) 3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden [<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen …   Universal-Lexikon

  • beschlagnahmen — 1. einziehen, pfänden, sichern, sicherstellen, wegnehmen; (ugs.): kassieren; (bes. Militär): requirieren; (Rechtsspr.): sequestrieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren. 2. für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen; (geh.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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