mündig

mündig
erwachsen;
(veraltend): großjährig;
(Rechtsspr.): volljährig;
(Rechtsspr. veraltet): majorenn.
* * *
mündig:volljährig·großjährig;majorenn(veraltet);aucherwachsen(1)
mündigvolljährig,großjährig,erwachsen;veraltet:majorenn

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • mündig — mündig …   Deutsch Wörterbuch

  • Mündig — Mündig, er, ste, adj. et adv. von der väterlichen Gewalt befreyet, großjährig, volljährig, mit einem Lat. Ausdrucke majorenn; im Gegensatze des unmündig, minderjährig oder minorenn. Mündig seyn. Mündig werden, dasjenige Alter erreichen, welches… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • mündig — Adj. (Aufbaustufe) in einem Alter, das zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig Synonym: erwachsen Beispiel: Er wurde mit 16 Jahren vorzeitig mündig gesprochen …   Extremes Deutsch

  • mündig — ↑majorenn …   Das große Fremdwörterbuch

  • mündig — Adj std. (14. Jh.), mhd. mündec, mndd. mundich Stammwort. Abgeleitet von Mund2 Schutz im Sinne von Vormundschaft , also wer sich selbst schützen und damit auch gesetzlich vertreten darf . Präfixableitung: entmündigen. ✎ Ebersold, G.: Mündigkeit… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • mündig — »volljährig, geschäftsfähig«: Das Adjektiv (mhd. mündec) ist von dem unter ↑ Vormund behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet. – Abl.: entmündigen (Anfang des 19. Jh.s) …   Das Herkunftswörterbuch

  • mündig — volljährig; ausgewachsen; erwachsen; reif; eigenverantwortlich * * * mün|dig [ mʏndɪç] <Adj.>: a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen: mit 18 Jahren wird man mündig. Syn.: 2↑ erwachsen, ↑ …   Universal-Lexikon

  • Mündig — Mündigkeit, leitet sich vom althochdeutschen Begriff Munt ab, welcher in mittelalterlichen Quellen die Stellung des germanischen Hausherren gegenüber Frauen, Kindern und Gesinde beschreibt. Die Munt bedeutet nach innen Herrschaft und Fürsorge,… …   Deutsch Wikipedia

  • mündig — mụ̈n|dig; mündig sein, werden; vgl. mündig sprechen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • mündig — mụ̈n·dig Adj; 1 meist präd, nicht adv; <ein junger Mann, eine junge Frau> so alt, dass sie vor dem Gesetz als Erwachsene gelten ≈ volljährig, großjährig ↔ minderjährig: In der Bundesrepublik Deutschland wird man mit achtzehn Jahren mündig 2 …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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