zugunsten

zugunsten
für, pro, zuliebe, zum Nutzen/Vorteil.
* * *
zugunsten:für(1)
zugunstenzumVorteilvon,für,zuliebe

Das Wörterbuch der Synonyme. 2013.

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  • zugunsten — Präp. (Aufbaustufe) zu jmds. Vorteil Synonyme: für, zum Nutzen, zum Vorteil, zuliebe Beispiele: Der Zeuge sagte zugunsten des Angeklagten aus. Sie haben Geldspenden zugunsten der Obdachlosen gesammelt …   Extremes Deutsch

  • zugunsten — stattdessen; statt; statt dessen; für; sondern; an Stelle (von); anstatt; anstelle (von) * * * 1zu|guns|ten [ts̮u gʊnstn̩] <Präp. mit Gen.>, zu Gunsten …   Universal-Lexikon

  • zugunsten — zu·gụns·ten, zu Gụns·ten Präp; mit Gen / Dat; zum Vorteil von: eine Sammlung zugunsten der Welthungerhilfe; den Kindern zugunsten / zugunsten der Kinder || NB: Gebrauch Tabelle unter Präpositionen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zugunsten — D✓zu|gụns|ten , zu Gụns|ten ; bei Voranstellung mit Genitiv: D✓zugunsten oder zu Gunsten bedürftiger Kinder, bei Nachstellung mit Dativ (seltener): dem Freund D✓zugunsten oder zu Gunsten; vgl. Gunst …   Die deutsche Rechtschreibung

  • zugunsten (von) — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • (da)für Bsp.: • Wer dafür (für den Auftrag) ist, möge bitte die Hand heben …   Deutsch Wörterbuch

  • zugunsten von — zugunsten von …   Deutsch Wörterbuch

  • zugunsten — zegunste …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Vertrag zugunsten Dritter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann durch eine entsprechende Abrede der Vertragsschließenden zu einem Vertrag zugunsten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… …   Deutsch Wikipedia

  • Statut zugunsten der Fürsten — Das Statutum in favorem principum (deutsch: Statut zugunsten der Fürsten, die Bezeichnung stammt aus dem 19. Jahrhundert), ausgestellt auf dem Hoftag in Worms vom 1. Mai 1231, war ein Privileg König Heinrichs (VII.) an die Reichsfürsten des… …   Deutsch Wikipedia

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